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Dachmarke
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Allgemeines
Als Dachmarke wird innerhalb des Marketing die übergeordnete Marke einer sogenannten Markenfamilie bezeichnet, die sich durch einen besonders hohen Wiedererkennungswert (Reichweite) und in der Regel eine große Akzeptanz in der Zielgruppe auszeichnet und selbst keine eigentlichen Leistungen (Produkte/Dienste) bewirbt. Sie kommt vor allem in konzerngebundener Marktkommunikation vor und verbindet eine unbestimmte Anzahl sog. Monomarken unter ihrem Image.
Ziel der Verwendung
Markenpolitik im Allgemeinen hat die Aufgabe, weitgehend austauschbare Produkte zu einer allein stehenden Marke zu stilisieren und eine Unterscheidbarkeit zu Konkurrenzprodukten herzustellen. Der Dachmarke kommt hierbei das Branding eines Produktimages zu, das sich im Idealfall auf sämtliche Unternehmensmarken überträgt und für eine durchgängige Wiedererkennung selbst bei diversifizierten Leistungen sorgt. Hinsichtlich Positionierung und Architektur einer Dachmarke mit ihren verbundenen Produktmarken müssen sehr langfristige Überlegungen gelten, so dass in der Regel Veränderungen an der Dachmarke nur selten und äußerst behutsam vorgenommen werden. In den USA sind bereits etwa 90 Prozent der Neueinführungen in Supermärkten so genannte Monomarken unterhalb einer Dachmarke.
Beispiele
Güter
Dienste
Mögliche Probleme
Die Etablierung einer Dachmarke ist mit hohen Anlaufkosten, einer vorübergehenden
Unschärfe im Markenimage bis zur Etablierung der eigenständigen Monomarken und vor
allem mit anfänglich geringer Akzeptanz der Dachmarke im Markt verbunden. Auch die
interne Kommunikation bzw. das Innenmarketing im Unternehmen kann sich nicht sofort
auf die Erhöhung des Bekanntheitsgrades einer Dachmarke verlassen. Der Produktlebenszyklus
einer Dachmarke ist eher in Jahrzehnten als Monaten oder Jahren zu sehen. Häufig
fehlt in den ersten Jahren daher ein klares Profil und damit die gemeinsame Identität
der neuen Dachmarke, was kurz-
Abgrenzung zum Franchising
Im Gegensatz zum Franchisegeber, der für seine Partner im Franchisesystem ebenfalls eine Marke etabliert, von der ein hoher Wiedererkennungswert ausgehen soll, gehören dem Inhaber einer Dachmarke die Monomarken der beteiligten Unternehmen. Franchisenehmer sind jedoch weiterhin rechtlich selbstständige Wirtschaftssubjekte und sind mit der Marke des Franchisegebers nur per Kooperationsvertrag verbunden. Ein direkter Einfluss auf die Franchisegeber in ihren allgemeinen Kommunikationsaktivitäten außerhalb der eingegangenen Partnerschaft besteht nicht.
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