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Absatzhelfer

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Allgemeines
Als Absatzhelfer bezeichnet man rechtlich selbstständige Organe, die im Distributionsprozess unterstützend wirksam werden, aber im Gegensatz zu Absatzmittlern (Intermediären) kein Eigentum an der Ware erwerben.

Beispiele für Absatzhelfer sind Agenturen, Handelsvertreter, Kommissionäre, Reisende oder Handelsmakler.

Absatzhelfer agieren rechtlich selbstständig, sind jedoch an Weisungen ihrer Auftraggeber gebunden, die zum Beispiel in einem Geschäftsbesorgungs-, Werk- oder Dienstleistungsvertrag geregelt sind

 

 

 

 

 

 

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